Familienrecht
Wichtige Informationen zum Abschluss des Scheidungsverfahrens, die ab Rechtskraft der Scheidung zu beachten sind:
Warum sollte der Beschluss mit Rechtskraftvermerk aufgehoben werden ?
Heben Sie den Scheidungs-Beschluss mit Rechtskraftvermerk des Familiengerichts gut auf, da Sie ihn im Fall der Wiederverheiratung dem Standesbeamten vorlegen müssen.
Wie erlange ich meinen früheren Namen zurück ?
Sofern Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen möchten, den Sie vor dem jetzigen Ehenamen geführt haben, können Sie dies durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten unter Vorlage des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk beantragen.
Was muss ich im Hinblick auf meine Krankenversicherung beachten ?
Im Hinblick auf Ihre Krankenversicherung müssen Sie Folgendes beachten:
a) Gesetzliche Krankenversicherung: Wenn Sie bei Ihrem geschiedenen
Ehegatten krankenversichert waren, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten
einen Antrag auf Weiterversicherung bei Ihrer früheren
Versicherungsgesellschaft stellen, um weiter in dieser Krankenversicherung
versichert zu sein. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, sonst riskieren Sie,
nicht mehr in die Versicherung aufgenommen zu werden.
b) Beihilfe: Im öffentlichen Dienst endet mit der Rechtskraft des
Scheidungsbeschlusses die Beihilfeberechtigung für den Ehegatten des
Bediensteten. Achten Sie darauf, Ihre private Krankenversicherung
rechtzeitig aufzustocken.
c) Bei einer eklatanten Erhöhung Ihrer Krankenversicherungskosten
kontaktieren sie erneut Ihren Anwalt wegen einer eventuellen
Unterhaltserhöhung.
Was gilt bzgl. Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt ?
Wenn Sie Elementarunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt erhalten, müssen Sie den Altersvorsorgeunterhalt zweckentsprechend für Ihre Altersversorgung verwenden.
Kann die Ausgleichsforderung verjähren ?
Wurden bisher Ihre Zugewinnausgleichsansprüche noch nicht anhängig gemacht, verjährt Ihre Ausgleichsforderung innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Scheidung.
Habe ich die Möglichkeit einer ungekürzten Rente auch dann, wenn der Versorgungsausgleich zu meinen Lasten erfolgt ist ?
Ist im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich zu Ihren Lasten erfolgt, besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit, dass Sie Ihre Rente gleichwohl ungekürzt erhalten:
a) Ihr Ehegatte verstirbt, bevor er Leistungen bzw. nennenswerte Leistungen
auf Grund der Durchführung des Versorgungsausgleichs vom
Versorgungsträger erhalten hat.
b) Ihr Ehegatte bezieht noch keine Rente oder Pension aus übertragenen
Rechten und erhält Unterhalt von Ihnen.
c) Soweit im Urteil/ Beschluss der schuldrechtliche Versorgungsausgleich zu
Ihren Gunsten vorbehalten bleibt, denken Sie bitte daran, dass bei Eintritt
des Rentenfalls ein Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs gestellt wird.
d) Wird Ihr Ehegatte berufs- oder erwerbsunfähig, ist zu überprüfen, ob und
inwieweit auf Grund des Rentenbezugs eventuell von Ihnen geleistete
Unterhaltszahlungen gekürzt werden können oder müssen.
Was muss ich hinsichtlich des Unterhaltes für die von mir betreuten Kinder beachten ?
Erhalten Sie für die von Ihnen betreuten Kinder Kindesunterhalt, beachten Sie bitte, dass
a) sich deren Unterhaltsanspruch mit Vollendung des 6., 12. und 18.
Lebensjahrs erhöht;
b) die Düsseldorfer Tabelle in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.
Was gilt hinsichtlich der Abänderung des Ehegatten- oder Kindesunterhalts ?
Im Hinblick auf die Abänderung des Ehegatten- oder Kindesunterhalts gilt Folgendes:
a) Höherer Ehegatten- oder Kindesunterhalt kann auch gefordert werden, wenn
sich das Einkommen des Verpflichteten erhöht.
b) Sie können zur Unterhaltsneuberechnung grundsätzlich alle zwei Jahre
Auskunft über die Höhe des Einkommens und Vermögens des
Unterhaltsverpflichteten/-berechtigten verlangen.
c) Sie können für die Vergangenheit höheren Unterhalt nur fordern, wenn Sie
den Verpflichteten rechtzeitig in Verzug gesetzt oder hinsichtlich des
Unterhalts Auskunft von ihm verlangt haben.
Kann es im Falle des Ehegattenunterhaltes zu einer Abänderung des Urteils/Beschlusses kommen ?
Erhalten oder zahlen Sie Ehegattenunterhalt, so beachten Sie, dass bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse eine Abänderung des Urteils/ Beschlusses oder Vergleichs nach oben oder unten erreicht werden kann.
Können Regelungen über die elterliche Sorge abgeändert werden ?
Regelungen über die elterliche Sorge können abgeändert werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert.
Können die Kosten des Scheidungsverfahrens steuerlich abgesetzt werden ?
Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind steuerlich absetzbar.
Näheres klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Was muss ich hinsichtlich meines Testamentes beachten ?
Überprüfen Sie, welche Änderungen Ihres Testaments auf Grund der Scheidung erforderlich werden.
Sollte ich meinen Lebensversicherungsvertrag überprüfen ?
Überprüfen Sie, ob Sie in Ihrem Lebensversicherungsvertrag einen neuen Begünstigten benennen wollen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass hier nur einige wenige der wichtigsten Rechtsfolgen einer Scheidung zusammengefasst sind.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Prüfung Ihres persönlichen Falles.
Die oben genannten Fristen werden auch nur dann überwacht, wenn insoweit ein Mandat erteilt wurde.