Anwalts­kanzlei

Michael Gerhards

Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungs­eigentumsrecht

Familienrecht

seit 2004 Fachanwalt für Familienrecht

Mietrecht

seit 2007 Fachanwalt für Miet- & Wohnungs­eigentumsrecht

Zwangsverwaltung

seit 1999 Zwangsverwalter mit Fachlehrgang zur Zwangsverwaltung

Herzlich Willkommen

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die Lösungen für Ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten – unabhängig davon, ob es um die Wahrung Ihrer Interessen als Privatperson oder Ihres Unternehmens geht. In allen Fragen des Familienrechts, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, bei Verkehrsunfallangelegenheiten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sowie beim Forderungseinzug/ Inkassomanagement stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch außerhalb dieser Rechtsgebiete unterstützen wir Sie gern.

Schauen Sie sich in Ruhe um und lassen Sie sich beraten.

über 23 Jahre Erfahrung

Ich berate und vertrete Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht und im Inkassomanagement. 

Eines ist aber allen Fällen gemeinsam: Sie werden durch einen hochqualifizierten, ausgebildeten Fachanwalt und Fachmann, der auch publizistisch und vortragend aktiv ist, beraten und vertreten.

1990
Gründung
1 +
Mandanten
1
Quali­fikationen & Fort­bildungen

Standort & Arbeit

Die Kanzlei befindet sich in 31515 Wunstorf-Luthe und verfügt über sehr gute Verkehrsverbindungen in die Landeshauptstadt Hannover sowie das nähere Umland. Unser Einzugsgebiet erstreckt sich von Wunstorf, Garbsen, Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Neustadt a. Rbge.) über die Amtsgerichtsbezirke Nienburg/Weser und Stolzenau (Landgericht Verden) bis an die Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen sowie ins Schaumburger Land (Amtsgericht Stadthagen sowie Amts- und Landgericht Bückeburg) über Barsinghausen, Wennigsen, Gehrden (Amtsgericht Wennigsen/Deister) bis nach Hannover (Amts- und Landgericht Hannover).

Unabhängig davon bin ich befugt, an allen Amtsgerichten, Landgerichten sowie Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.